Die Düsseldorfer Tabelle (DT) gibt eine erste überschlägige Auskunft darüber, wieviel Kindesunterhalt Sie nach einer Trennung und Scheidung an die gemeinsamen Kinder zu zahlen haben.
Grundsätzlich kommt es aber immer auf den Einzelfall an. Zudem gibt es bei ihrer Anwendung regionale Abweichungen, da die jeweiligen Oberlandesgerichte (OLG) ihre eigenen Regelungen festlegen.
Die DT dient für Unterhaltsberechnungen allgemein als Grundlage und Orientierungshilfe. Sie hat jedoch per se keine Rechtskraft.
Der Mindestunterhalt wird alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung neu bestimmt und orientiert sich dabei am Existenzminimum des Kindes.